Punkteabbau
Hier finden Sie einen amtlich anerkannten Berater nach § 71 FeV.
Sie haben Punkte in Flensburg? Erkundigen Sie sich – schriftlich mit beigefügter Kopie Ihres Personalausweises (Vor- und Rückseite) an das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg) oder auch online möglich über www.kba.de „Punkteauskunft beantragen“. Die Auskunft ist kostenfrei.
Warten Sie nicht, bis die Führerscheinstelle aktiv wird: Bei 9 Punkten werden Sie schriftlich verwarnt, bei 14 Punkten wird Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt und eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Spätestens dann sollten Sie aktiv werden und dieser Empfehlung nachkommen. Denn mit dem Erreichen von 18 Punkten gelten Sie per Gesetz als zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und der Führerschein wird entzogen. Die verkehrspsychologische Beratung bringt Ihnen einen Punkteabzug von 2 Punkten, vor allem aber die Chance, durch fachkompetente Unterstützung Ihr Verkehrsverhalten so zu ändern, dass es zu keinen weiteren Punkten kommt.
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Grafik: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.