Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 21 StVG >>).
Nicht wenige Strafgefangene im Regelvollzug fielen (auch) mit dem Delikt Fahren ohne Fahrerlaubnis auf und wurden entsprechend verurteilt.
Dennoch wird Fahren ohne Fahrerlaubnis weit verbreitet noch als Kavaliersdelikt gesehen.
Die tatsächlich damit verbundenen Risiken und Probleme sind weithin nicht bekannt.
Lassen Sie sich unterstützen, um aus dieser Sackgasse herauszukommen durch Einzelgespräche oder Gruppenmaßnahmen, in denen Ihnen zugesichert wird:
· die gesetzlich verankerte Schweigepflicht
· auf Ihren konkreten Fall zugeschnittene professionelle Bearbeitung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bestrafung lebenslänglich? Eindrücke einer Vollzugs- und eines BfF-Psychologen/in Dipl.-Psych. Gisela Thiedemann (JVA Spremberg) & Dr. Karl-Heinz Becker; Download Vortrag als PDF (40 kB)